Damit Sie als Angehörige auch einmal durchatmen können, unterstützen wir Sie bei der flexiblen Nutzung des Entlastungsbetrags. Ob Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege – wir planen die Betreuung individuell nach Ihren Wünschen und sorgen zuverlässig für eine liebevolle Versorgung, wenn Sie einmal nicht da sein können. So bleibt die Pflege in guten Händen und Sie gewinnen wertvolle Freiräume.
Über den gemeinsamen Entlastungbetrag nach §42a SGB XI kann flexibel die Nutzung der Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege geplant werden. Im Bereich der Verhinderungspflege wird die pflegerische Versorgung während der Abwesenheit pflegender Angehöriger, individuell nach Wunsch und Bedürfnissen geplant und erbracht.